Bericht 6. Abrahamitisches Symposium Tübingen
Die Veranstaltung begann mit einem Grußwort von den Vertretern der GfD, Stiftung Weltethos und dem Stuttgarter Lehrhaus.
Der GfD Vorsitzende wies darauf hin, dass es das Ziel der Veranstaltung sei Möglichkeiten und Wege zu finden, eine bessere Welt zu gestalten. Herr Dr. Gebhardt sprach über die Relevanz und Glaubwürdigkeit der Religionen und in wie weit Religionen den Humanismus fördern können. Herr Blickle ging in die Allgemeine Menschenrechtsverkündung der UN im Jahre 1948 ein, die Reichspogromnacht und sprach über die Hizmet-Leute, die in der Türkei auf schlimmster Weise verfolgt werden. Er betonte: „Wir sind nicht schuldig, dafür was die NS gemacht hat, aber wir sind verantwortlich, dass so etwas nicht mehr passieren soll.“
Input-Vortrag von Otto Böhm von der Nürnberger Menschenrechtszentrum
Der Fokus dieses Vortrages lag darauf, dass Personen und Gruppen diejenigen sind, welche ihre Religionen ausmachen. Die Rechte seien nicht nur positiv Gegebenes, sondern würden auch moralische Komponenten beinhalten, so Herr Böhm. Woraus man wiederum Kritik an der öffentlichen Wahrnehmung folgern kann.
Herr Böhm erwähnte im Folgenden den Zivilpakt, der im Jahre 1966 vom Großteil der Staaten unterschrieben wurde und dass bei Fällen von Menschenrechtsverletzungen die Augen gerade auf diese Staaten gerichtet sind. Ferner sprach er über das Minderheitenrecht. Sprache, Religion und Kultur sollten sowohl für die Mehrheit, als auch für die Minderheit frei ausübbar sein. Darüber hinaus führte er aus, dass der einzelne Mensch geschützt sei und nicht die Religion. Somit stehe das Individuum im Mittelpunkt. Des Weiteren ging er auf die vier Schritte ein, die bei Menschenrechtsverletzungen der Religionen befolgt werden: Die Anfangsstufe ist der Rechtsurteil. Danach kommt die Hasspropaganda. Durch Hass entsteht Gewalt, was zur obersten Stufe führt; nämlich dem Verbrechen gegen die Menschheit, Massenmord, Bürgerkriege etc. Letzten Endes kommt es dann zu schwerwiegenden und langhaltigen Verfolgungen (z.B. wie in Nordkorea, Myanmar, Pakistan, Iran, China, …).
Panel 1: Sind die Menschenrechte mit den Religionen vereinbar?
Eine christliche Perspektive von Prof. Dr. Peter Kirchschläger:
Herr Prof Dr. Kirchschläger ist in erster Linie auf die Universalität der Menschenrechte eingegangen. Dabei bezeichnete er Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als nicht staatliche Akteure. Laut Herrn Kirchschläger erfordert Universalität eine moralische Begründung.
Die Prinzipien der Verletzbarkeit sollen erklären, wieso Menschen sich auf die Menschenrechte berufen sollten. Diese Prinzipien lauten: Respekt vor Pluralität, Adaption, keine Veränderung des Inhalts; Übersetzung in Sprache und Denkweise; Wirkung gegen innen und außen; (Wieder-) Entdeckung als Eigenes.
Die theologische Fundierung ist, dass es keinen exklusiven Anspruch hinsichtlich der Geltung der Menschenrechte gibt. Die moralische Begründung wird untermauert.
In dem Punkt christliche Legitimierung, sagte Herr Kirchschläger, dass Menschen in dieser Welt StellvertreterInnen Gottes sind und wir Menschen sollen ein religiöses Menschenrechtsverständnis ermöglichen.
Eine jüdische Perspektive von Dr. Joel Berger:
Herr Dr. Berger sagte, religiös begründete Menschenrechtsverletzungen seien verletzend für uns. Menschenrechte seien ohne die Bibel und ohne die rabbinische Literatur in dem heutigen Orient nicht möglich gewesen. Für die Geltung der Menschenrechte genüge alleine das Menschsein.
Er erklärte, dass Religion und Nation im Judentum untrennbar seien und zitierte: „..der Fremde soll wie ein Einheimischer bei euch sein.“
Laut Berger ist die Menschenwürde auch eine Verpflichtung: „Andere Menschen in der Öffentlichkeit zu beschämen, ist wie Mord.“ Er fügte hinzu, dass die Gesetze der Noachiden für alle gültig seien.
Eine muslimische Perspektive von Dr. Muhammed Sameer Murtaza:
Herr Dr. Murtaza ging auf die gegenwärtige Situation der Menschenrechte ein und behauptete, die Menschenrechte seien weltweit in einer Krise.
Herr Murtaza zitierte die Sure 3, Vers 110 aus dem Koran: „Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das Rechte und verbietet das Unrechte und glaubt an Gott.“ Dieser Vers beziehe sich auf alle Gläubigen.
Er sagte: „Bevor wir Gläubige sind, sind wir Menschen.“
Panel 2: Best Practice (BP) Projekte:
BP-Projekt 1: CI Romero, Omar Fino Ramirez und Anne Nibbenhagen
Der CI Romero setzt sich für Arbeits- und Menschenrecht in Lateinamerikanischen Ländern ein, wie beispielsweise in Nigeria, El Salvador, Guatemala und Nicaragua. Ihre Vision besteht darin, eine gerechte und vielfältige Welt zu schaffen. Dabei legt der Verein Wert darauf, das Individuum nicht als einzelner, sondern als Geflecht von Verstrickungen zu sehen. Im Folgenden wurden drei Projekte der CI Romero vorgestellt:
Projekt 1: Das Projekt um die Rechte der „Bordadoras“ in El Salvador in Kooperation mit der ortsansässigen Frauenorganisation für Arbeitsrechte der Frauen „Mujeres Transformando Juntas por nuestros derechas“, was übersetzt bedeutet: „Frauen verändern gemeinsam für unsere gemeinsamen Rechte“. Das Projekt unterstützt Strickerinnen bei ihren Arbeitsrechten. Eines der Erfolge ist das Erlangen eines Vertrages für die Strickerinnen.
Projekt 2: Das Projekt setzt sich für die Rechte der Opfer sexueller Gewalt in Nicaragua ein. Auch dieses Projekt wird in Kooperation mit der ortsansässigen Gruppe „Aguas Bravas“ gemeinsam durchgeführt. Diese besteht darin, Selbsthilfegruppen zu gründen und ebenfalls das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und dafür Gehör zu verschaffen.
Projekt 3: Dieses Projekt setzt sich für die Rechte der Maya-Gruppen ein, d.h. sie ist Verfechter der Rechte der indigenen Bevölkerung.
BP-Projekt 2: S.H.A.R.E., Karl Hermann Blickle
Ein Flüchtlingsdorf in Nigeria soll den Opfern der Boko Haram Sekte als Zufluchtsort dienen. Dieses Projekt wird von der S.H.A.R.E. – Stiftung durchgeführt. Das besondere dieses Flüchtlingsdorfes ist, dass für Vertreter aller Religionen Zuflucht geboten wird, de facto leben in diesem Dorf Christen wie Muslime friedvoll zusammen. Das Projekt bietet daher einen interreligiösen Ansatz der Hilfe und unterstützt die Friedensförderung.
BP-Projekt 3: InKultuRa e.V., Ahmet Öz
Das Leitmotiv der InKultuRa ist das „Miteinander statt Nebeneinander“. Die Idee, hinter diesem Motto ist, verschiedene Kulturen näher zu bringen, Vorurteile abzubauen und somit das friedliche Zusammenleben und die Integration zu fördern. Ahmet Öz stellte zwei Projekte des Vereins vor: 1. „Hacamat und Karagöz treffen auf Kasperle und Seppel“ und 2. Menschenrechte für Mich, für Dich für Alle“. Im Rahmen des zweiten Projektes wurden insbesondere Kinder in Form von Unterrichtseinheiten von externen Experten auf die Menschenrechte sensibilisiert. Aufbauend auf diesem Unterricht fanden mehrere kreative Basteltage mit dem Thema „Menschenrechte“ statt. Die Exponate der TeilnehmerInnen wurden zu einer Ausstellung zusammengetragen.
Das 6. Abrahamitische Symposium endete mit einer Abschlusskommuniqué von Prof. Dr. Urs Baumann.
GfD-Team, Dezember 2018